Mit Kompetenzen Rechtssicherheit & Lösungen schaffen

 

Sie suchen eine erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit, einen EHS-Manager, Infektionsschutzberater/Infektionsschutzhelfer Arbeitsschutz-, Qualitäts-, Umweltmanagement- oder einen Brandschutzbeauftragten...einen kompetenten Berater? Herzlich Willkommen, wir haben die Kompetenzen um Sie bestmöglich zu beraten, zu begleiten und um für Sie Lösungen zu finden, sodass Sie sich auf das Kerngeschäft konzentrieren können!

 

 In Zeiten von Corona, ist es wichtig in Verbindung zu bleiben. Wir sind auch remote für Sie da!

EL-Consulting hat sich spezialisiert auf den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz) sowie auf die gängigen Managementsysteme wie die DIN EN ISO 9001 & IATF 16949 oder auch die DIN EN ISO 14001 & DIN EN ISO 45001 (ehemalig OHSAS 18001).

EL-Consulting übernimmt die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder führt gemeinsam mit Ihnen ein Arbeitsschutzmanagementsystem ein. Oder möchten Sie, dass wir für Sie die Gefährdungsbeurteilungen übernehmen, soll eine BGM aufgebaut oder verbessert werden, eventuell möchten Sie, das Ihre bestehenden Abläufe überprüft "auditiert" werden? Sprechen Sie uns an.




 News & Wissenswertes

COVID-19: Fallzahlen in Deutschland

Stand: 12.11.2020, 00:00 Uhr (online aktualisiert um 08:30 Uhr)

Die Differenz zum Vortag bezieht sich auf Fälle, die dem RKI täglich übermittelt werden. Dies beinhaltet Fälle, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind.

www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html



Anzahl

Dif­fe­renz
zum
Vor­tag

Fälle
in den
letzten
7 Tagen

7-Tage-
Inzi­denz

Todes­fälle

Niedersachsen

50.167

+1.767

7.434

93,0

868

Deutschland Gesamt

727.553

+21.866

115.519

138,9

11.982

Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel gibt Beschäftigten, Unternehmen und Aufsicht mehr Sicherheit

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GmBl) freigegeben. Sie tritt im August 2020 in Kraft.

Die Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie (gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz) die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahmen. Andere spezifische Vorgaben, zum Beispiel aus der Biostoffverordnung oder aus dem Bereich des Infektionsschutzes, bleiben unberührt.

Die enthaltenen Maßnahmen der Arbeitsschutzregel richten sich an alle Bereiche des Wirtschaftslebens. Ziel ist es, das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken und Neuinfektionen im betrieblichen Alltag zu verhindern. Abstand, Hygiene und Masken bleiben dafür auch weiterhin die wichtigsten Instrumente.

Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Zudem erhalten die Aufsichtsbehörden der Länder eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen.

Die Regel wurde gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt.

https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/pdf/AR-CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=6




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